Fissurenversiegelung
Bei bleibenden Backenzähnen ("Moralen") empfehlen wir je nach Ausprägungsgrad von Fissuren und Grübchen eine Fissurenversiegelung durchführen zu lassen. Hierbei wird in kariesgefährdete Bereiche des Zahnes ein dünnflüssiger Kunststofflack eingebracht, der durch Licht ausgehärtet wird. Diese Behandlung ist bis zum 18. Lebensjahr an den sechsten und siebten Zähnen Kassenleistung.